„Leinenpflicht für Hunde am Kulki“

Markranstädter Stadträte beschließen einstimmig strenge Regeln im Erholungsgebiet / Auch Lärm und Lagerfeuer untersagt – LVZ vom 11./12.06.2016:

Leinenzwang für Hunde im Sommer, kein Lärm, keine Lagerfeuer: Auch auf der Markranstädter Seite des Kulkwitzer Sees soll künftig die Benutzung des Erholungsgebietes strenger geregelt sein. Einstimmig verabschiedete der Markranstädter Stadtrat jetzt eine entsprechende Satzung.
Auf der Leipziger Seite des Sees gilt schon immer die dortige Polizeiverordnung, auf der Westseite war jedoch das Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten nicht klar geregelt. Zwar hatte Markranstädt seit 2013 zweimal versucht, eine Polizeiverordnung fürs ganze Stadtgebiet zu erlassen, war aber an der Rechtsaufsicht im Landratsamt gescheitert. Offenbar vertrete der Kreis eine andere Rechtsauffassung als die Landesdirektion, die der Leipziger Verordnung zugestimmt hatte, sagte die in Markranstädt zuständige Abteilungsleiterin Ursula Wagner den Räten.
Um wenigstens am See schnell Regeln zu haben, sei nun die Satzung erstellt worden, erläuterte Bürgermeister Jens Spiske (FWM). Diese solle nun in einer Art Probelauf getestet werden, könne dann eventuell auch auf andere Teile ausgeweitet werden. Auch am Busbahnhof müsse zum Beispiel etwas getan werden. Stadträtin Kirsten Geppert (FWM) nannte auch Albertpark und den Alten Friedhof.
Die neue Satzung gilt nun im Erholungsgebiet auf Markranstädter Seite östlich und einschließlich der Uferpromenade sowie der Verlängerung davon durch den Pappelwald bis einschließlich des Strandbades in Göhrenz. Untersagt ist:

  • das Gebiet zu verunreinigen
  • Einrichtungen (WC, Tafeln, Spielplätze, Bänke) zu beschädigen
  • andere durch Lärm oder Tiere zu belästigen oder mit Tieren zu gefährden
  • offene Feuer zu entzünden (ausgenommen handelsübliche Grillgeräte, die die Grasnarbe nicht beschädigen, niemanden belästigen)
  • Tiere, besonders Hunde, von Mai bis September frei laufen zu lassen
  • Zelte oder Wohnwagen aufzustellen
  • zu nächtigen
  • Waren (auch Speisen und Getränke), gewerbliche Leistungen oder Vergnügungen ohne Genehmigung anzubieten oder zu veranstalten.

Geldbußen bis zu 1.000 Euro drohen. Das Rathaus kündigte an, dazu einen eigenen Bußgeldkatalog zu erarbeiten.
Redner aller Fraktionen begrüßten das Regelwerk. Birgit Riedel (CDU), selbst Richterin, schlug vor, nach einem Jahr die Regelungen zu überprüfen und nachzujustieren. Heike Kunzemann (Linke) hielt die Durchsetzung der Regeln für schwierig. Sie regte an, für Hundehalter angesichts der weitgehenden Verbote Alternativen anzubieten, zum Beispiel einen Hundestrand einzurichten.
Spiske erwiderte, dafür müsse der Bebauungsplan geändert werden. Er sah dafür zunächst keinen Bedarf, zumal es im gesamten anderen Stadtgebiet keine Leinenpflicht gebe, sagte er. Zudem seien die Regeln nötig, weil sich eigentlich alle Beschwerden am See auf freilaufende, große Hunde bezögen, die Kindern Angst machen. Wagner ergänzte: „Die Regel gilt nur saisonal. Im Winter dürfen die Tiere wieder frei herumlaufen.“
Volker Kirschner (CDU) merkte an, dass Verhaltensmaßregeln oft subjektiv aufgefasst würden. „Was ist Musik, was Ruhestörung, was Lärm, wo liegen die Grenzen?“, fragte er. Er nehme an, dass die zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes entsprechend geschult werden, die Unterschiede richtig ermessen zu können. Spiske erklärte, in der Satzung gebe es keine konkreten Dezibelangaben. Er setze auf Erfahrungen, die jetzt gemacht werden.
Um dem zunehmenden Vandalismus auch am See Herr zu werden, hatte die Stadt erst im Jahr 2015 zwei zusätzliche Stellen im Ordnungsamt geschaffen. In den Abend- und Nachtstunden bezahlt sie zudem eine Security-Firma, um mehr Ordnung am See durchzusetzen.

Jörg ter Vehn

Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 11./12.06.2016