„Lieblingsplätze für alle“


Die Stadt Leipzig fördert im Rahmen eines Sonderprogramms des Sozialministeriums des Freistaates Sachsen im Jahr 2017 Investitionen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung.

Jeder von uns hat Lieblingsplätze, an denen er sich gerne aufhält oder öfter sein möchte. Menschen mit Behinderung geht es da nicht anders. Allerdings sind manche dieser Orte durch eine sichtbare oder unsichtbare Barriere unerreichbar. Oft ist nur eine relativ kleine Änderung nötig, damit auch behinderte Bürger einen Ort zu Ihrem Lieblingsplatz wählen können.

Auch im vierten Jahr in Folge wird unter dem Titel „Lieblingsplätze für alle“ vom Freistaat Sachsen für 2017 ein Investitionsprogramm für Barrierefreies Bauen aufgelegt, vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Landtags zum Haushaltsplan 2017/ 2018. Ziel des Programms ist die Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich.
Für Investitionen in der Stadt Leipzig stehen daraus 245.400 Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe können Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung mit jeweils bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Wer wird gefördert?
Betreiber – auch Mieter und Pächter – von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.

Was wird zum Beispiel gefördert?
– Barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte, auch anteilig)
– Barrierefreie Sanitäranlagen
– Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
– Anlagen zur Verbesserung des Hörens
– Audio-Guides

In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?
Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.

Wie und bis wann werden die Fördermittel beantragt?
Der vollständige Antrag (PDF 68 KB – siehe Anlage) muss bis zum 6. Februar 2017 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ein Maßnahmebeginn ist erst ab Erteilung eines Fördermittelbescheides an den Antragsteller durch die Stadt Leipzig möglich. Die Investitionsmaßnahme muss im Jahr 2017 durchgeführt werden.

Ansprechpartnerinnen
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Carola Hiersemann
Telefon: 0341 123-6741

Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Jana Naerlich
Telefon: 0341 123-5486


Weitere Infos unter www.leipzig.de


Quelle: www.leipzig.de