Gastfamilien und Schulpflicht

Gastfamilien für junge Flüchtlinge gesucht

Um jungen Flüchtlingen, die allein nach Deutschland kommen, ein familiäres Umfeld zu bieten und einen erfolgreichen Start in Schule und Ausbildung zu ermöglichen, sucht die Stadt Leipziger Gastfamilien, die sogenannte „unbegleitete minderjährige Ausländer“ (umA) bei sich aufnehmen. Derzeit sind 345 junge Flüchtlinge in Leipzig untergebracht (Stand 5. November). Es sind überwiegend männliche Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren. Sie werden zunächst vom Amt für Jugend, Familie und Bildung in Obhut genommen, erhalten einen Vormund und werden nachfolgend in Hilfen zur Erziehung bei Jugendhilfeträgern vermittelt. Voraussetzung bei den Gastfamilien, die auch Paare, Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen sein können, ist ein stabiles soziales Netz. Alle Familienmitglieder sollten bereit sein, sich auf den Jugendlichen einzulassen, der aufgrund seiner Erfahrungen eine große Selbstständigkeit mitbringt, aber gleichzeitig durch traumatische Erlebnisse sehr betreuungsintensiv sein kann. Toleranz und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Jugendlichen und deren sozialer Herkunft, Nation und Religion sollten vorhanden sein. Dazu kommt Zeit, um dem Jugendlichen Zuwendung und Geborgenheit zu geben sowie die Betreuung zu gewährleisten. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung sucht zudem Immobilien, in denen Wohngemeinschaften eingerichtet werden können.
Wer sich die Aufgabe als Gastfamilie nicht zutraut, kann dennoch unterstützen, indem er einfach Zeit mit den Jugendlichen verbringt – zum Beispiel bei gemeinsamen Ausflügen, bei Kino- oder Theaterbesuchen, sportlichen Aktivitäten oder einfach nur, indem er zuhört und beim Erlernen der Sprache hilft.
Wer unterstützen möchte, kann sich melden unter Tel. 1 23 – 43 44 oder -44 32 sowie per E-Mail an: gastfamilien@leipzig.de .

Weitere Infos:
www.leipzig.de: Voraussetzungen und Erwartungen an Gastfamilien
www.leipzig.de: umbegleitete minderjährige Ausländer (umA)


Schulpflicht auch für Flüchtlingskinder – Integration durch DaZ-Unterricht

Eine der derzeit größten Herausforderungen der Schulen ist die Aufnahme der Flüchtlingskinder. Da in Sachsen die Schulpflicht für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus gilt, besuchen auch die Flüchtlingskinder die Schule, nachdem sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben.
Da die meisten von ihnen keine oder kaum Deutschkenntnisse besitzen, wird in Sachsen das Fach „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ als reguläres Unterrichtsfach nach einem wissenschaftlich erprobten Lehrplan durch ausgebildete Lehrkräfte in drei Etappen unterrichtet. In der ersten Etappe erwerben die Schüler allgemeine mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in einer Vorbereitungsklasse als Grundlage zur Teilnahme am Regelunterricht. Als zweite Etappe lernen die Schüler weiterhin Deutsch in der Vorbereitungsklasse. Hinzu kommt die schrittweise Teilnahme am Fachunterricht der Regelklasse mit dem Ziel des Erwerbs der für den Unterricht erforderlichen bildungssprachlichen Grundlagen. Der dritte Schritt ist dann die Integration des Kindes in die Regelklasse – je nach Alter und Bildungsstand entweder in der Grundschule, der Oberschule oder dem Gymnasium. Dort kann es bei Bedarf zusätzlich zum Unterricht sprachliche Förderung erhalten.
Bevor die Kinder und Jugendlichen mit der DaZ-Klasse beginnen, findet in der zuständigen Bildungsagentur zunächst eine besondere Schullaufbahnberatung statt. Danach wird entschieden, an welcher Schule die Kinder eine Vorbereitungsklasse besuchen können.
In Leipzig gibt es aktuell DaZ-Klassen an 15 Grundschulen, 14 Oberschulen und drei Berufsschulzentren. In der ersten und zweiten Etappe lernen derzeit 1.036 Kinder und Jugendliche, in der dritten Etappe 1.444 Schüler.
Sachsenweit stößt man jedoch an personelle Kapazitätsgrenzen. So wurde für das aktuelle Schuljahr die Zahl an sogenannten DaZ-Lehrern von 332 auf 632 fast verdoppelt. Um Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen zu unterrichten, werden neben DaZ-Lehrern auch DaF-Lehrer (Deutsch als Fremdsprache) eingestellt.
Um den zukünftigen Bedarf an DaZ-Lehrer zu decken, werden zusätzliche Fortbildungskurse zusätzliche Fortbildungskurse aufgelegt. Auch eine Ausweitung der Studienkapazitäten über Leipzig hinaus ist im Gespräch.


Quelle: Leipziger Amtsblatt 21/2015 vom 14.11.2015